Wissenswertes zum Gesundheitsschutz: Prävention
Veröffentlicht von Christine Pils in Beratungswelt · 2 Januar 2020
Die "Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz“ hat den Schwerpunkt ihrer Kampagne für die kommenden Jahre auf die Prävention arbeitsbedingter Muskel- und Skeletterkrankungen gelegt.
Haltungsbedingte Risiken, gleichförmig wiederholte Bewegungen oder ermüdende bzw. schmerzhafte Körperhaltungen, das Tragen oder Bewegen schwerer Lasten gehören zu den häufigsten arbeitsbedingten Erkrankungen. Sie betreffen Millionen von Arbeitnehmern in ganz Europa und verursachen für Arbeitgeber Kosten in Höhe von mehreren Milliarden Euro im Jahr.
Grundsätzlich verpflichtet der Gesetzgeber bereits die Arbeitgeber die Grundsätze der Ergonomie insbesondere bei der Einrichtung der "sitzenden" Arbeitsplätze anzuwenden und wechselnde Arbeitshaltungen und - bewegungen vorzusehen. Gegebenenfalls ist auch die Sitzhaltung mit geeigneten Hilfsmitteln angemessen zu unterstützen.
Unseren Bewegungsapparat bereits tagsüber bei der Arbeit zu fördern und fordern ist ein neuer Lernprozess und kostet Disziplin.
Um dies zu verstärken stellt der Gesetzgeber gemäß § 20b SGB V Betriebliche Gesundheitsförderung Födermittel zu Verfügung, die mittels Antragsverfahren nur auf den Abruf warten. Zudem wird die Förderung der Mitarbeitergesundheit steuerlich unterstützt.
Ab 2020 kann ein Unternehmen pro Mitarbeiter und pro Jahr bis zu 600 Euro steuerfrei für zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit erbringen. Hierzu werden Maßnahmen (z.B. Bewegungsprogramme) steuerbefreit, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und Zertifizierung den Anforderungen der §§ 20 und 20b SGB V genügen.
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